Die Kanzlei

„Gesetze kennen, bedeutet nicht, sich ihre Worte anzueignen,
sondern ihren Sinn und ihre Tragweite.“

Seit fast 30 Jahren sehe ich meine primäre Aufgabe darin, Ihre Interessen zu vertreten, Sie zielgenau zu beraten und Ihnen kompetent zur Durchsetzung Ihres Rechts zu verhelfen. 

 

Ich bin persönlich für Sie da, denn Sie stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit - lassen Sie uns über Ihre Anliegen sprechen.

 

 

 

 

                   

Rechtsanwalt Bernd Herzig

 

  Vertretungsberechtigt

bei allen  Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.